Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit sei nicht kardial, sondern vor allem osteoartikulär, geringer ausgeprägt auch pulmonal bedingt. Trotz diesen Befunden notierte er, ähnlich wie vor ihm der Orthopäde in seinem vorerwähnten Bericht vom 6. April 2009, nur wenige funktionelle Einschränkungen für eine angepasste Arbeit, welche namentlich die Schulterbeschwerden zu berücksichtigen habe: zu vermeiden seien Überkopfarbeiten, heben/tragen von Gewichten sowie das Steigen auf Leitern und Gerüste. Eine rein sitzende, stehende oder wechselbelastende Tätigkeit sah er ohne Zeit- und Leistungseinschränkungen als möglich an. Diese Angaben seien ab Mai 2009 gültig.