c) Beim Beschwerdeführer traten im weiteren Verlauf neue Gesundheitsbeschwerden dazu. So erlitt er unter anderem am 14. April 2009 einen Herzinfarkt und sein Hausarzt wies auf psychische Probleme hin. Dennoch ergibt sich ab Februar 2009 aus den vorhandenen Unterlagen keine langfristige Einschränkung mehr auf die Arbeitsfähigkeit, wie nun aufgezeigt werden wird. Kantonsgericht KG Seite 8 von 11