Den vorliegenden Unterlagen kann somit – entgegen der Meinung der IV-Stelle – eben gerade nicht eindeutig entnommen werden, dass der Beschwerdeführer auch vor der Schulteroperation in einer angepassten Beschäftigung voll arbeitsfähig gewesen wäre. Demgegenüber sprechen sich zwei – wenn auch behandelnde Ärzte – explizit gegen jegliche Arbeitstätigkeit aus. Dies ist der Fall bis zum vorerwähnten Bericht des Orthopäden vom 28. Januar 2009, wonach in einer leichten Arbeit wieder eine volle Arbeitsfähigkeit bestehe. Auch den RAD-Berichten ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen, da sich diese soweit ersichtlich nie explizit zur Zeitperiode Juli 2007 bis Januar 2009 geäussert haben.