Gemäss seinem Bericht vom 30. November 2008 an den Krankentaggeldversicherer (IV-Akten, S. 591 ff.) könne die bisherige Tätigkeit wieder aufgenommen werden, wobei eine volle Belastung angestrebt werden solle. Am 8. März 2009 (IV-Akten, S. 597) berichtete er ohne Angabe von Details von einer Verschlechterung, weshalb dieser Bericht nicht berücksichtigt werden kann.