Der Hausarzt erachtete er am 14. April 2008 (IV-Akten, S. 526 ff.) sowohl die bisherige Arbeit als auch eine angepasste Tätigkeit als nicht möglich. In seinem Bericht vom 28. Oktober 2008 zu Handen der IV-Stelle (IV-Akten, S. 567 ff.) erwähnte er auch die Rückenproblematik. Im Vordergrund ständen aber die Schulterbeschwerden. Im bisherigen Beruf sei es lediglich punktuell zu Rückenproblemen infolge Belastung gekommen. Gemäss seinem Bericht vom 30. November 2008 an den Krankentaggeldversicherer (IV-Akten, S. 591 ff.) könne die bisherige Tätigkeit wieder aufgenommen werden, wobei eine volle Belastung angestrebt werden solle.