Für leichte Arbeiten bestehe eine volle Arbeitsfähigkeit. Am 6. April 2009 (IV-Akten, S. 609 ff.) berichtete er zwar von einem protrahierten Verlauf nach einem Sturz auf die Schulter, nannte aber dennoch nur geringe funktionelle Einschränkungen (zu vermeiden: kniende oder kauernde Stellung, Neigung des Oberkörpers, gleiche Körperstellung während mehr als vier Stunden pro Tag) für eine angepasste Tätigkeit im Vollpensum und bestätigte damit seine Einschätzung aus dem Vorbericht.