Aktuell sei auch eine leichtere Arbeit nicht zumutbar. In seinem Bericht vom 2. September 2008 an die IV-Stelle (IV-Akten, S. 553 ff.), gab er – bei bekannten Diagnosen – wieder, im bisherigen Beruf habe vom 24. September 2007 bis mindestens am 13. Juli 2008 eine volle Arbeitsunfähigkeit bestanden, seitdem habe er den Beschwerdeführer nicht mehr gesehen. Nach der Operation sollte die bisherige Arbeit wieder zu Kantonsgericht KG Seite 7 von 11