Zudem erwähnte er eine seit über einem Jahr bestehende chronische Epicondylitis lateralis rechts mit Verdacht auf ein Supinatorsyndrom. Am 9. Oktober 2007 (IV-Akten, S. 520 f.) präzisierte derselbe zu Handen des Krankentaggeldversicherers, es bestehe eine komplette Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf seit dem 13. Juli 2007, äusserte sich aber nicht zur Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit. Berufliche Massnahmen seien wünschenswert. Am 23. Januar 2008 (IV-Akten, S. 566) nannte er zusätzlich eine hartnäckige arterielle Hypertonie, weswegen die vorgesehene Schulter-Operation erst bei normalisiertem Blutdruck vorgenommen werden könne.