Unter der aktuellen Arbeitssituation (als Marmorist bei der E.________) beständen nur wenige Beschwerden. Das lumbovertebrale Syndrom bestehe weiter und die postoperativen und degenerativen Veränderungen seien gleich geblieben. b) Als Vorbemerkung ist festzuhalten, dass der vorliegende Fall – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – genügend abgeklärt wurde. Zudem muss – was die im Rahmen seiner Neuanmeldung geltend gemachten Beschwerden betrifft – zwischen zwei Zeitperioden unterschieden werden. Die erste dauert vom Juli 2007 bis Anfangs April 2009 und die zweite betrifft die Zeit nach dem Herzinfarkt vom 14. April 2009.