Der bisherige Beruf sei zumutbar mit einer nicht näher bezifferten Leistungsminderung. Eine angepasste Tätigkeit (Controlling Funktion, leichte wechselbelastende Beschäftigung) sei ganztags ohne Leistungsminderung möglich. Am 7. Februar 2004 (IV-Akten, S. 374) berichtete derselbe, der Beschwerdeführer habe eine angepasste Arbeit aufgenommen. Nach der durch die IV-Stelle erfolgten Rentenaufhebung vom 4. März 2005 bestätigte der Hausarzt am 20. März 2005 (IV-Akten, S. 420) eine Verbesserung. Unter der aktuellen Arbeitssituation (als Marmorist bei der E.________) beständen nur wenige Beschwerden.