IV-Akten, S. 91 ff.). Am 15. März 1999 (IV- Akten, S. 562 f.) wurde deshalb noch von einer Arbeitsfähigkeit von 50% in einer leichten Arbeit ausgegangen, da der Beschwerdeführer gegen eine erneute Operation war. Im weiteren Verlauf berichtete der Hausarzt Dr. med. I.________, Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, am 14. Juli 2002 (IV-Akten, S. 265 f.) von einer stationären Situation. Die Rückenproblematik sei zwar noch dieselbe, dennoch arbeite der Beschwerdeführer ohne Probleme. Der bisherige Beruf sei zumutbar mit einer nicht näher bezifferten Leistungsminderung.