Die IV-Stelle ihrerseits ist der Ansicht, der Fall sei genügend untersucht worden, so auch in psychiatrischer und kardiologischer Hinsicht. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ergebe Kantonsgericht KG Seite 6 von 11 sich aus den Unterlagen eine Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Arbeit. Zudem würden nicht seine Versuche an sich zur Reintegration bemängelt, sondern die Aufnahme einer gegenindizierten Tätigkeit, wozu gemäss dem Regionalen Ärztlichen Dienst der IV-Stellen Bern/Freiburg/ Solothurn (nachfolgend: RAD) auch das Fräsen und Schleifen zähle.