Seite 3 von 11 In ihren Bemerkungen vom 4. Juli 2013 hält die IV-Stelle an ihrer Verfügung fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde. Der Fall sei genügend abgeklärt worden und aus den medizinischen Unterlagen ergebe sich eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit. Im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels bringen die Parteien keine wesentlichen neuen Argumente vor. Der Beschwerdeführer hält in einer spontanen Eingabe vom 10. Januar 2014 an seiner Sichtweise fest. Die IV-Stelle verweist am 21. Februar 2014 auf ihre bisherigen Stellungnahmen.