C. Am 13. Dezember 2012 erhebt A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Patrik Gruber, Beschwerde beim Kantonsgericht Freiburg, und beantragt unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, ihm sei eine volle IV-Rente zuzusprechen, subsidiär, die Angelegenheit sei zur Ergänzung und Neuentscheid an die IV-Stelle zurückzuweisen. Er stellt ferner ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (nachfolgend: URP-Gesuch). Gemäss den behandelten Ärzten bestehe aufgrund seiner diversen Beschwerden eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Mit Verfügung vom 24. Januar 2013 wird das URP-Gesuch gutgeheissen und Rechtsanwalt Patrik Gruber zum amtlichen Rechtsbeistand ernannt. Kantonsgericht KG