Am 5. Januar 2011 ordnete die IV-Stelle eine psychiatrische Begutachtung bei Dr. med. F.________, Facharzt FMH für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, an. Aus dem Gutachten ergab sich, dass aus rein psychiatrischer Sicht in jeder Tätigkeit eine volle Arbeitsfähigkeit bei einer um maximal 20% eingeschränkten Leistungsfähigkeit bestand, weshalb die IV-Stelle mit Verfügung vom 7. November 2012 den Anspruch auf eine Rente ablehnte (Invaliditätsgrad von 24%).