B. Ab Juli 2007 bestand wiederum eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit. Am 27. Juli 2007 erhielt A.________ die Kündigung auf Ende September 2007. Am 29. Juli 2008 machte er wegen Schulterproblemen eine Neuanmeldung bei der IV-Stelle und beantragte Massnahmen für die berufliche Eingliederung. Am 28. November 2008 wurde er an der rechten Schulter operiert. Am 15. April 2009 erlitt er einen Herzinfarkt. Ab dem 1. September 2009 fanden diverse Arbeitsversuche statt, die Ende August 2010 eingestellt wurden, da A.________ dabei die von ihm erwartete Arbeitsleistung nicht erfüllen konnte.