{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2015-02-24", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2012-471_2015-02-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2012_471_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641a8c165645450a707938e33ab948e30eeaad529b85ca3bf7b2184125ecaf35197aed229448ee85e160412849bcf973a63&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641a8c165645450a707938e33ab948e30eeaad529b85ca3bf7b2184125ecaf35197aed229448ee85e160412849bcf973a63&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2012_471", "Checksum": "370227a7539950e55e03a9f3c012144c"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2012 471"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 24.02.2015 605 2012 471"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 24.02.2015 605 2012 471"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Juli 2009 im ambulanten kardialen Rehabilitationsprogramm war, eine koronare 1-\nGefässerkrankung mit Status nach Nicht-ST-Strecken-Elevations-Myokardinfarkt (NSTEMI) mit\nnormaler linksventrikulären Funktion sowie einer körperlich stark eingeschränkten Leistungsfähigkeit (48% des Solls). Zudem diagnostizierte er ein Schlafapnoe-Syndrom sowie eine respiratorische Partialinsuffizienz unklarer Ätiologie bezüglich welcher er differentialdiagnostisch eine pul-\nmonal-arterielle Hypertonie vermutete. Aus rein kardiologischer Sicht sei die Prognose gut. Die\neingeschränkte Leistungsfähigkeit sei nicht kardial, sondern vor allem osteoartikulär, geringer ausgeprägt auch pulmonal bedingt. Trotz diesen Befunden notierte er, ähnlich wie vor ihm der Orthopäde in seinem vorerwähnten Bericht vom 6. April 2009, nur wenige funktionelle Einschränkungen\nfür eine angepasste Arbeit, welche namentlich die Schulterbeschwerden zu berücksichtigen habe:\nzu vermeiden seien Überkopfarbeiten, heben/tragen von Gewichten sowie das Steigen auf Leitern\nund Gerüste. Eine rein sitzende, stehende oder wechselbelastende Tätigkeit sah er ohne Zeit- und\nLeistungseinschränkungen als möglich an. Diese Angaben seien ab Mai 2009 gültig. Diese Einschätzung wurde von Dr. med. M.________, Facharzt für Kardiologie, bei welchem auf Empfehlung des RAD (vgl. Bericht vom 4. November 2010; IV-Akten, S. 723 f.) eine kardiologische Konsi-\nliar-Untersuchung erfolgte, bestätigt. So ergaben sich aus der von ihm angeordneten und im\nL.________ durchgeführten Myokardscintigraphie (Bericht vom 28. Januar 2011; IV-Akten,\nS. 742 f.) keine Hinweise für eine vorhandene Myokardischämie. Auch er wies auf ein gemischtes\nSchlafapnoe-Syndrom hin, welches zu Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen führen\nkönne, was hier aber nicht der Fall sei. Der Beschwerdeführer habe weder die CPAP-Masken-\nnoch die CS-Therapie vertragen und deshalb abgelehnt. Weiter konnte er die noch von seinem\nFachkollegen vermutete pulmonal-arterielle Hypertonie ausschliessen. Subjektiv gebe der\nBeschwerdeführer an, seit dem Herzinfarkt in einem sehr schlechten Allgemeinzustand zu sein.\nDies stimme nicht mit den objektiven Befunden überein. Klinisch gesehen bestehe ein sehr guter\nAllgemeinzustand. Der Beschwerdeführer sei kardiologisch kompensiert und auch in Bezug auf die\nkardiale Medikation gut eingestellt. Wegen hohen kardiovaskulären Risikofaktoren (schwerer\nNikotinabusus, behandelte, arterielle Hypertonie, mässige Adipositas, positive Familienanamnese)\nempfahl er jährliche kardiologische Nachkontrollen. Damit bestand in kardiologischer Hinsicht\nkeine langfristige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, sondern einzig während den ersten zwei\nWochen nach dem Herzinfarkt. Die vom RAD mehrmals, zuletzt im vorerwähnten Bericht vom\n3. Juli 2013, festgehalten bis Ende September 2009 bestehende vollständige Arbeitsunfähigkeit\ndeckt sich somit nicht mit den Unterlagen, wird vom RAD auch nicht weiter erklärt und kann nicht\nberücksichtigt werden, vor allem auch deshalb nicht, da es sich bei den RAD-Ärzten nicht um\nFachärzte der Kardiologie, sondern um Allgemeinärzte handelte.\n\nWeiter berichtete der Hausarzt am 18. Juli 2009 (IV-Akten, S. 631) erstmals von einer psychischen\nEntwicklung. Aufgrund dessen schlug der RAD in seinem vorerwähnten Bericht vom 4. November\n2010 auch ein psychiatrisches Konsilium vor. Gemäss dem hierfür eingeholten Gutachten vom\n17. Juni 2011 (IV-Akten, S. 757 ff.) besteht beim Beschwerdeführer eine gewisse Symptomfixierung. Die körperlichen Beschwerden würden sehr detailliert und mitunter sehr dramatisierend vorgetragen. Er sei aber auf andere Themen auslenkbar. Der Gutachter diagnostizierte lediglich eine\nDysthymia (F 34.1). Vorher sei von einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion\n(F 43.21) auszugehen. Zudem würden auch diverse krankheitsfremde Faktoren (namentlich mangelnde Ausbildung und deshalb schlechte Aussichten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, geringe\nSprachkenntnisse, finanzielle Schwierigkeiten) eine Rolle spielen. Aus rein psychischer Sicht sei\njegliche Arbeit im Vollpensum möglich. Wie es die IV-Stelle zu Recht festhält, kann die vom Gutachter festgehaltene Leistungseinschränkung von maximal 20% nicht berücksichtigt werden. Wie\nKantonsgericht KG\n\nSeite 9 von 11\n\noben dargestellt, gilt eine Dysthymie nur ausnahmsweise als invalidisierend, wenn sie zusammen\nmit anderen Befunden – wie etwa einer ernsthaften Persönlichkeitsstörung – auftritt, was hier\ngerade nicht der Fall ist, weshalb auch aus psychischer Sicht keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit besteht.\n\n"}