{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2015-02-24", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2012-471_2015-02-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2012_471_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641a8c165645450a707938e33ab948e30eeaad529b85ca3bf7b2184125ecaf35197aed229448ee85e160412849bcf973a63&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641a8c165645450a707938e33ab948e30eeaad529b85ca3bf7b2184125ecaf35197aed229448ee85e160412849bcf973a63&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2012_471", "Checksum": "370227a7539950e55e03a9f3c012144c"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2012 471"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 24.02.2015 605 2012 471"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 24.02.2015 605 2012 471"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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So bestand ein Rezidiv einer mediolateralen Diskushernie\nL5/S1 links, ein therapieresistentes, rezidivierendes lumboradikuläres Reiz- und sensibles Ausfallsyndrom der Radix S1, ein Status nach Mikrofenestration L5/S1 links sowie ein chronisches Lumbovertebralsyndrom, weshalb der bisherige Beruf als Granitplattenbearbeiter nicht mehr möglich\nwar (Bericht der H.________ vom 31. August 1998; IV-Akten, S. 91 ff.). Am 15. März 1999 (IV-\nAkten, S. 562 f.) wurde deshalb noch von einer Arbeitsfähigkeit von 50% in einer leichten Arbeit\nausgegangen, da der Beschwerdeführer gegen eine erneute Operation war. Im weiteren Verlauf\nberichtete der Hausarzt Dr. med. I.________, Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, am 14. Juli\n2002 (IV-Akten, S. 265 f.) von einer stationären Situation. Die Rückenproblematik sei zwar noch\ndieselbe, dennoch arbeite der Beschwerdeführer ohne Probleme. Der bisherige Beruf sei zumutbar\nmit einer nicht näher bezifferten Leistungsminderung. Eine angepasste Tätigkeit (Controlling\nFunktion, leichte wechselbelastende Beschäftigung) sei ganztags ohne Leistungsminderung\nmöglich. Am 7. Februar 2004 (IV-Akten, S. 374) berichtete derselbe, der Beschwerdeführer habe\neine angepasste Arbeit aufgenommen. Nach der durch die IV-Stelle erfolgten Rentenaufhebung\nvom 4. März 2005 bestätigte der Hausarzt am 20. März 2005 (IV-Akten, S. 420) eine\nVerbesserung. Unter der aktuellen Arbeitssituation (als Marmorist bei der E.________) beständen\nnur wenige Beschwerden. Das lumbovertebrale Syndrom bestehe weiter und die postoperativen\nund degenerativen Veränderungen seien gleich geblieben.\n\nb) Als Vorbemerkung ist festzuhalten, dass der vorliegende Fall – entgegen der Ansicht des\nBeschwerdeführers – genügend abgeklärt wurde. Zudem muss – was die im Rahmen seiner Neuanmeldung geltend gemachten Beschwerden betrifft – zwischen zwei Zeitperioden unterschieden\nwerden. Die erste dauert vom Juli 2007 bis Anfangs April 2009 und die zweite betrifft die Zeit nach\ndem Herzinfarkt vom 14. April 2009.\n\nDie IV-Stelle ist zu Recht auf die Neuanmeldung vom 29. Juli 2008 eingetreten, da nun eine Schulterproblematik im Vordergrund stand. Diesbezüglich war der Beschwerdeführer bei Dr. med.\nJ.________, Facharzt FMH für orthopädische Chirurgie und Traumatologie des\nBewegungsapparates, in Behandlung. Dieser diagnostizierte am 5. Oktober 2007 (IV-Akten,\nS. 565) eine AC-Gelenksarthrose rechts. Es bestehe eine deutliche Druckdolenz über dem AC-\nGelenk bei ansonsten uneingeschränkter Schulterbeweglichkeit. Zudem erwähnte er eine seit über\neinem Jahr bestehende chronische Epicondylitis lateralis rechts mit Verdacht auf ein\nSupinatorsyndrom. Am 9. Oktober 2007 (IV-Akten, S. 520 f.) präzisierte derselbe zu Handen des\nKrankentaggeldversicherers, es bestehe eine komplette Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf seit\ndem 13. Juli 2007, äusserte sich aber nicht zur Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit.\nBerufliche Massnahmen seien wünschenswert. Am 23. Januar 2008 (IV-Akten, S. 566) nannte er\nzusätzlich eine hartnäckige arterielle Hypertonie, weswegen die vorgesehene Schulter-Operation\nerst bei normalisiertem Blutdruck vorgenommen werden könne. In seinem Folgebericht vom\n14. Februar 2008 (IV-Akten, S. 522 ff.) rechnete er nach der Operation mit grösster\nWahrscheinlichkeit mit einer deutlichen Verbesserung. Aktuell sei auch eine leichtere Arbeit nicht\nzumutbar. In seinem Bericht vom 2. September 2008 an die IV-Stelle (IV-Akten, S. 553 ff.), gab er\n– bei bekannten Diagnosen – wieder, im bisherigen Beruf habe vom 24. September 2007 bis\nmindestens am 13. Juli 2008 eine volle Arbeitsunfähigkeit bestanden, seitdem habe er den\nBeschwerdeführer nicht mehr gesehen. Nach der Operation sollte die bisherige Arbeit wieder zu\nKantonsgericht KG\n\nSeite 7 von 11\n\n100% ausgeführt werden können. Die Operation erfolgte schliesslich am 28. November 2008. Am\n28. Januar 2009 (IV-Akten, S. 553 ff.) ging der Orthopäde ab ca. April 2009 von einer vollen\nArbeitsfähigkeit in einer nicht \"wahnsinnig\" schweren Beschäftigung aus. Die bisherige Tätigkeit\nsei nicht ideal, da die Schulter zu fest belastet werde. Für leichte Arbeiten bestehe eine volle\nArbeitsfähigkeit. Am 6. April 2009 (IV-Akten, S. 609 ff.) berichtete er zwar von einem protrahierten\nVerlauf nach einem Sturz auf die Schulter, nannte aber dennoch nur geringe funktionelle\nEinschränkungen (zu vermeiden: kniende oder kauernde Stellung, Neigung des Oberkörpers,\ngleiche Körperstellung während mehr als vier Stunden pro Tag) für eine angepasste Tätigkeit im\nVollpensum und bestätigte damit seine Einschätzung aus dem Vorbericht.\n\nDer Hausarzt erachtete er am 14. April 2008 (IV-Akten, S. 526 ff.) sowohl die bisherige Arbeit als\nauch eine angepasste Tätigkeit als nicht möglich. In seinem Bericht vom 28. Oktober 2008 zu Handen der IV-Stelle (IV-Akten, S. 567 ff.) erwähnte er auch die Rückenproblematik. Im Vordergrund\nständen aber die Schulterbeschwerden. Im bisherigen Beruf sei es lediglich punktuell zu Rückenproblemen infolge Belastung gekommen. Gemäss seinem Bericht vom 30. November 2008 an den\nKrankentaggeldversicherer (IV-Akten, S. 591 ff.) könne die bisherige Tätigkeit wieder aufgenommen werden, wobei eine volle Belastung angestrebt werden solle. Am 8. März 2009 (IV-Akten,\nS. 597) berichtete er ohne Angabe von Details von einer Verschlechterung, weshalb dieser Bericht\nnicht berücksichtigt werden kann.\n\n"}