Zudem handelt es sich dabei auch nicht um eine verselbständigte Gesundheitsbeeinträchtigung, sondern ist vor allem als Reaktion auf die schwierigen Lebensumstände zu sehen. Auch zu keiner anderen Einschätzung führt die nur vom psychiatrischen Gutachter festgehaltene anhaltende somatoforme Schmerzstörung, die gemäss diesem zwar in einem gewissen Grad als invalidisierend zu betrachten sei, dies aber nur im Rahmen einer um maximal 15% verminderten Leistungsfähigkeit.