Auch die Ärzte des K.________ nennen im vorerwähnten Bericht vom Juli 2012 eine mittelgradige depressive Störung. Demgegenüber ist die von ihnen ebenfalls diagnostizierte generalisierte Angststörung (F41.1) nicht nachvollziehbar, da weder der behandelnde Psychiater noch der psychiatrische Gutachter eine solche festhielten. So gibt ersterer in seinem vorerwähnten Bericht vom August 2012 zwar Ängste und vegetative Begleitsymptome von Angstgefühlen an, stellt diesbezüglich aber keine Diagnose und der psychiatrische Gutachter erklärt explizit, es würden keine Angstaffekte bestehen und beschreibt einzig hypochondrische Befürchtungen.