Ferner liege eine gewisse Somatisierungstendenz, jedoch ohne Krankheitswert, vor. Die erhebliche psychosoziale Problematik habe einen negativen Einfluss auf das Krankheitsgeschehen. Nach Erhalt des psychiatrischen Gutachtens bestätigte er am 19. Juni 2012 (IV-Akten, S. 368 f.) explizit die vom Gutachter festgehaltene leichte bis mittelgradige depressive Störung. Demgegenüber bezifferte er die dadurch verursache Leistungsminderung auf 30–50%.