Dies, da die psychische Komorbidität nicht ausgeprägt sei und durch therapeutische Massnahmen vermindert werden könne. Es sei offensichtlich, dass der Beschwerdeführer vor allem an ungünstigen krankheitsfremden Faktoren leide, bzw. wegen extremen familiären Schwierigkeiten, finanziellen Problemen, Fehlen eines Arbeitsplatzes, nicht arbeite. Der Beschwerdeführer scheint dies zu bestätigen, da im Gutachten wiedergegeben wird, er sei motiviert zu arbeiten, wolle aber zuerst seine familiären und finanziellen Probleme lösen.