Auffallend sei, dass akute Lebensprobleme zu einer grotesken Verstärkung der Schmerzen führe. Hinsichtlich dieser Störung bejahte der psychiatrische Gutachter zwei der Förster-Kriterien. So liege eine leicht bis mittelgradig ausgeprägte psychische Komorbidität sowie eine Chronifizierung der Schmerzproblematik vor. Da diese beiden Kriterien aber nicht sehr ausgeprägt seien, ging er von einer maximalen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 15% aus. Dies, da die psychische Komorbidität nicht ausgeprägt sei und durch therapeutische Massnahmen vermindert werden könne.