b) Gemäss dem psychiatrischen Gutachten vom 4. Februar 2012 (IV-Akten, S. 302 ff.) ist der Beschwerdeführer mit familiären und sozialen Problemen beschäftigt, ist auf die Schmerzen fixiert, äussert hypochondrische Befürchtungen und zeigt eine Schmerzausdehnung. Als Diagnosen Kantonsgericht KG Seite 8 von 10