die Befunde des Beschwerdeführers und er erachtet ihn am 27. August 2012 (IV-Akten, S. 493 ff.) als nicht arbeitsfähig. Allenfalls könne eine Stunde Beschäftigung pro Tag versucht werden. Sein Bericht ist in dem Sinne widersprüchlich, als er ebenfalls wiedergibt, der Allgemeinzustand sei aufgrund der Schmerzen nur leicht reduziert. Zudem ergibt sich aus den neuen MRI-Untersuchungen nicht eine massive Verschlechterung. So liegt immer noch keine gesicherten Neurokompressionen vor und es wird jeweils nur von leichtgradigen Osteochondrosen gesprochen.