Ab dem 29. März 2012 war der Beschwerdeführer bei Dr. med. M.________, Facharzt FMH für Allgemeine Innere Medizin, in Behandlung, welcher neue MRI-Untersuchungen veranlasste. Gemäss dem MRI LWS vom 8. August 2012 (IV-Akten, S. 441) bestand eine leichtgradige Osteochondrose L2-S1 mit flachen dorso-medianen Diskushernien L2- S1 ohne Neurokompression sowie die bekannte Spondylarthrose, nun mit leichtgradiger Einengung des Spinalkanals und möglicher Reizung der L5-Wurzel.