Damit konnten auch die übrigen involvierten Rheumatologen keine Erklärung für die als Rückenschmerzen begonnenen und sich zu einem generalisierten Schmerzsyndrom entwickelten somatischen Beschwerden finden. Zudem bestätigen die Ergebnisse der klinischen Untersuchung des K.________ grösstenteils diejenigen des rheumatologischen Gutachters. Der Unterschied zwischen ihm und den Ärzten des K.________ besteht darin, dass letztere von einem Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit, wenn auch nur für schwere Arbeiten, ausgehen.