Nachdem auch aus neurologischer Sicht kein Hinweis auf diese Krankheit bestand, wurde auf weitere Abklärungen verzichtet (IV-Akten, S. 433). Im Bericht an die IV-Stelle vom 22. Juli 2012 (IV-Akten, S. 386 ff.) werden als Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit das bereits vom rheumatologischen Gutachter festgehaltene Schmerzsyndrom sowie diverse psychiatrische Diagnosen, auf welche später eingegangen wird, festgehalten. Eine entzündliche Komponente der beschriebenen Polyarthralgien könne weitgehend ausgeschlossen werden. Auch bestehe weder eine sichere neurologische Ausfallsymptomatik Kantonsgericht KG Seite 7 von 10