Zudem sei der Beschwerdeverlauf auch retrospektiv betrachtet nicht nachvollziehbar. Sämtliche Gelenke seien anlässlich der Untersuchung aktiv und passiv geprüft, beidseits frei bewegt worden. Die im MRI von September 2010 (IV-Akten, S. 209) ersichtlichen Spondylarthrosen seien derart diskret, dass sie aktuell konventionell-radiologisch nicht zur Darstellung gelangten. Die Arbeitsfähigkeit sei auch für die bisherige Tätigkeit aus rheumatologischer Sicht nicht eingeschränkt.