Für die IV-Stelle sind beide Gutachten beweiskräftig, was auch der Regionale Ärztliche Dienst der IV-Stellen Bern/Freiburg/Solothurn (nachfolgend: RAD) bestätigt habe. Dennoch sei hier zu Recht von ihnen abgewichen worden, da der psychiatrische Gutachter von einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung spreche, welche grundsätzlich nicht als invalidisierend gelte.