Der Beschwerdeführer bringt vor, die IV-Stelle habe seine tatsächlichen körperlichen und psychischen Beschwerden nicht richtig gewürdigt. Zudem stehe das psychiatrische Gutachten im Widerspruch zu den Berichten seines behandelnden Psychiaters, welcher selber Gutachter bei einer Medizinischen Abklärungsstelle (MEDAS) sei. Ferner könne die Invalidität nicht mit dem Argument verneint werden, der Gesundheitsschaden werde allein durch invaliditätsfremde Gründe verursacht. Er leide unter anderem an Depressionen. Auch sei es unbedeutend, aus welchen Gründen die psychischen Beschwerden vorhanden seien.