Mittelgradige depressive Episoden stellen grundsätzlich keine von depressiven Verstimmungszuständen klar unterscheidbare andauernde Depression im Sinne eines verselbstständigten Gesundheitsschaden dar (Urteil des Bundesgerichts [nachfolgend: BGer] 9C_605/2012 vom 23. Januar 2013 Erw. 3.3 mit Hinweisen). Ferner sind leichte bis höchstens mittelschwere psychische Störungen depressiver Natur in der Regel therapeutisch angehbar (Urteil des BGer 9C_736/2011 vom 7. Februar 2012 Erw. 4.2.2.1 mit Hinweisen).