Am 3. Juli 2013 wird F.________, als von der Verfügung betroffener BVG-Versicherer, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In ihrer Vernehmlassung vom 5. September 2013, welche den Parteien zur eventuellen Stellungnahme zugestellt wurde, beantragt sie die Abweisung der Beschwerde, da die Invalidität durch invaliditätsfremde Faktoren verursacht worden sei. Die Parteien halten in der Folge an ihrem jeweiligen Standpunkt fest. Im Verlauf des Verfahrens reicht der Beschwerdeführer diverse Arztberichte ein, welche der IV- Stelle zur Information bzw. zur Stellungnahme zugestellt werden. Diese hat zuletzt am 13. Juni 2014 ihre Position bekräftigt.