B. Am 27. Oktober 2012 erhebt A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Theo Studer, Beschwerde beim Kantonsgericht Freiburg, und beantragt unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, die Beschwerde sei gutzuheissen und die Vorinstanz zu verpflichten, eine Arbeitsvermittlung und/oder Umschulung anzuordnen, subsidiär, die Angelegenheit sei zur Neubeurteilung an die IV-Stelle zurückzuweisen. Diese habe seine tatsächlichen körperlichen und psychischen Beschwerden nicht richtig gewürdigt. So stehe namentlich das psychiatrische Gutachten in Widerspruch zur Ansicht seines behandelnden Psychiaters, welcher selber Gutachter sei.