A. A.________, aus der Türkei stammender deutscher Staatsangehöriger, geboren 1964, verheiratet, Vater von drei – in den Jahren 1989, 1991 und 1997 – geborenen Kindern, wohnhaft in B.________, arbeitete in Deutschland vom November 1987 bis September 2008 bei einer internationalen Spedition. 2008 reiste er in die Schweiz ein und arbeitete ab dem 19. Januar 2009 als Möbelverkäufer bei der C.________ AG. Ab dem 30. August 2010 bestand eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit. Am 6. Dezember 2010 erhielt er auf den 6. Februar 2011 die Kündigung.