Am 5. Dezember 2014 reicht der Rechtsvertreter seine Kostenliste ein und macht ohne jegliche Angabe von Details einen Aufwand von 26.5 Stunden geltend. Dies erscheint im vorliegenden Fall, welcher sich nicht durch aussergewöhnlicher Komplexität auszeichnet, der bereits vorhandenen Kenntnissen aus dem Vorverfahren und auch der relativ kurz gefassten Rechtsschriften (Beschwerde 9 Seiten, Gegenbemerkungen 2 Seiten) als zu viel. Vielmehr ist von einem objektiv notwendigen Aufwand von 20 Stunden auszugehen.