Die von der Beschwerdeführerin subjektiv empfundenen Schmerzen werden nicht in Abrede gestellt. Auch kann ihr wohl ein gewisser Durchhaltewillen nicht abgesprochen werden. So teilte der Stellenleiter des D.________ gemäss der Telefonnotiz vom 17. Juli 2009 (IV-Akten, S. 146) mit, die Beschwerdeführerin "beisse sich durch". In diesem Sinn ist es auch positiv zu vermerken, dass sie seit Mai 2011 zu einem Pensum von 20% auf der kolumbianischen Botschaft arbeitet. Auf der anderen Seite wird im vorerwähnten Abschlussbericht des D.________ vom 18. August 2009 aber auch festgehalten, die Schmerzgrenze liege sehr tief.