Auch aus dem Bericht von Dr. med. R.________ vom 2. April 2012 ergeben sich keine diametralen Unterschiede zum Gutachten. So fand dieser keine Anzeichen für ein aktives-entzündlich-rheuma- tologisches Geschehen sowie auch keinen Hinweis auf einen aktiven SLE. Die Fibromyalgie werde überlagert durch das bekannte panvertebrale Schmerzsyndrom bei mässigen degenerativen Veränderungen und muskulärer Dysbalance sowie mechanisch bedingten Polyarthralgien (Schulter, Finger). Hauptverantwortlich für das Beschwerdebild sei die Fibromyalgie, die – wie gesehen – hier nicht als invalidisierend betrachtet werden kann. Dieser Bericht wurde von der IV-Stelle Dr. med. Kantonsgericht KG