Zudem bestehe eine Neigung zur Übertreibung. Insgesamt konnten die Gutachter keine alltagsrelevanten Bewegungseinschränkungen eruieren. Diese Ansicht überzeugt. So ging bereits Dr. med. J.________ in seinem vorerwähnten Bericht vom Dezember 2009 nach umfangreichen Abklärungen davon aus, aus rheumatologischer Sicht bestehe einzig eine Einschränkung für schwere Arbeiten. Gleicher Meinung waren der neue Hausarzt Dr. med. P.________, welcher am 28. Oktober 2011 erklärte, eine angepasste Tätigkeit sei im Vollpensum zumutbar. Sein späterer Hinweis am 24. Mai 2012, wonach eine rein sitzende Stellung noch 3–4 Stunden möglich sei, wird von ihm nicht weiter begründet.