cc) In somatischer Hinsicht besteht gemäss dem Gutachten ein generalisiertes Weichteilschmerzsyndrom, welches mit einer Fibromyalgie vereinbar sei, womit die Diagnose der Fibromyalgie von den Gutachtern eben gerade nicht gemieden wird. Weiter leidet die Beschwerdeführerin an einem lumbospondylogenem Syndrom sowie einem SLE, wobei letzterer ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ist. Die vom psychiatrischen Gutachter erwähnte Symptomausweitung und Selbstlimitierung konnten auch die beiden anderen Gutachter festhalten, welche wiedergeben, zum Teil würden bereits auf minimalste Berührungen Schmerzen angegeben. Zudem bestehe eine Neigung zur Übertreibung.