So fehlt es bereits an einer psychischen Komorbidität von erheblicher Schwere, Ausprägung und Dauer sowie an einem primären Krankheitsgewinn. Auch ergibt sich nicht ein sozialer Rückzug in allen Belangen des Lebens. Im Protokoll über das Erstgespräch vom 4. Juni 2008 (vgl. IV-Akten, S. 42 ff.) wird zwar unter dem Punkt "Wie sieht ihr Alltag aus" ein kompletter Rückzug notiert. Auch erledigt die Beschwerdeführerin gemäss dem Abklärungsbericht Haushalt vom 22. September 2008 (IV-Akten, S. 89 ff.) ihre Einkäufe jeweils sehr schnell, weil sie die Leute nicht ertrage und Angst von ihnen habe.