Eine Schmerzverarbeitungsstörung stellt, im Unterschied zur somatoformen Schmerzstörung, welche soweit die Förster-Kriterien erfüllt sind, als ein psychisches Leiden mit Krankheitswert gilt, aber einzig eine Verhaltensauffälligkeit dar (vgl. Urteil des BGer 8C_567/2009 vom 17. September 2009 Erw. 5). Weiter ist es von Interesse darauf hinzuweisen, auch wenn es sich bei den Nachgenannten nicht um Fachärzte der Psychiatrie handelt, dass Dr. med Q.________ in seinem vorerwähnten Bericht vom Mai 2011 erklärt, aufgrund der klinischen Befunde würden keine höhergradigen geistigen oder psychischen Einschränkungen bestehen. Gleicher Ansicht war Dr. med. P.________ am 10. Mai 2011.