Demgegenüber begründet der psychiatrische Gutachter die von ihm festgehaltenen Diagnosen. So geht er nur von einer leichten depressiven Episode aus, da der formale Gedankengang anlässlich der Untersuchung zu keiner Zeit depressiv gehemmt und die Beschwerdeführerin vorwiegend dysphorisch unzufrieden war, die Merkmale einer mittleren oder schweren Depression aber nicht vorliegen würden. Weiter seien die Kriterien für eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung nicht erfüllt. So mangle es an einem wesentlichen Konflikt in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des chronischen Schmerzsyndroms.