Im Bericht vom November 2009 wird von einer sich allgemeinen verschlechternden Situation gesprochen, gleichzeitig aber wiederum eine angepasste Tätigkeit während zwei Stunden pro Tag als zumutbar angesehen. Auch unterlassen es der behandelnde Psychiater bzw. die behandelnde Therapeutin aufzuzeigen, weshalb die Förster-Kriterien als erfüllt zu betrachten sind bzw. die von ihnen diagnostizierte anhaltende somatoforme Schmerzstörung als nicht überwindbar anzusehen ist. Zudem ist festzuhalten, dass das E.________-Gutachten – welches am 14. Juni 2010 (IV-Akten, S. 278) auch Dr. med. K.________ zugestellt wurde – in den späteren Berichten K.________/L.________ nie explizit kritisiert wird.