So gehen der behandelnde Psychiater bzw. die behandelnde Therapeutin von einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung sowie einer rezidivierenden depressiven Störung, mittelgradige Episode und deshalb von einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit aus. Gemäss dem psychiatrischen Gutachter besteht hingegen eine leichte depressive Episode, die Kriterien der somatoformen Schmerzstörung sind nicht erfüllt, die Schmerzverarbeitungsstörung ist ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und insgesamt liegt nur eine um 20% verminderte Leistungsfähigkeit vor.