3), was hier nicht der Fall ist. Zudem erfüllt das E.________- Gutachten die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen. Es ist umfassend, beruht auf Kantonsgericht KG Seite 8 von 12 allseitigen Untersuchungen, berücksichtigt die beklagten Beschwerden, wurde in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben und die Beurteilung ist einleuchtend und die Schlussfolgerungen nachvollziehbar.