d) Aufgrund der dargestellten Unterlagen hat sich die IV-Stelle zu Recht auf das Gutachten der E.________ abgestützt. Es ist zwar richtig, dass sich dieses nicht im Detail mit den Berichten K.________/L.________ auseinandersetzt. Auch war das Gutachten beim Erlass der Verfügung vom 18. Oktober 2012 bereits über zwei Jahre alt. Dennoch kann dieses vorliegend berücksichtigt werden.