Schmerzsyndrom im Sinne einer Fibromyalgie vor. Er attestierte keine Arbeitsunfähigkeit. Es würden keine Einschränkungen geistiger oder psychischer Art vorliegen. Er überwies die Beschwerdeführerin an Dr. med. Q.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Rheumatologie. Gemäss diesem besteht keine Diagnose mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Sowohl die Fibromyalgie als auch der SLE seien ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Die Beschwerdeführerin gebe Schmerzen am ganzen Körper, insbesondere an den Interphalan- geal- und Fingergrundgelenken an. Während der Untersuchung sei sie stöhnend, jammernd, und reagiere inadäquat auf kleinste Reize.