Der formale Gedankengang sei anlässlich der Untersuchung zu keiner Zeit depressiv gehemmt. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sei die histrionische Schmerzverarbeitungsstörung mit sekundärer Symptomausweitung und Selbstlimitierung bei histrionisch akzentuierter Persönlichkeit. Die Kriterien für eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung seien nicht erfüllt. So bestehe keine wesentliche psychische Komorbidität und auch ein primärer Krankheitsgewinn liege nicht vor. Dafür würden psychosoziale Faktoren (unbefriedigend erlebte familiäre Situation) eine Rolle spielen.