cc) Auf dieser Grundlage wurde das E.________-Gutachten erstellt. Gemäss Dr. med. M.________, Facharzt FMH für Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie (psychiatrisches Zusatzgutachten vom 29. April 2010 [IV-Akten, S. 241 ff.]), stellt die Beschwerdeführerin ein Ganzkörpersyndrom in den Vordergrund und erwähnt auch Suizidgedanken. Bei ihren Ausführungen gestikuliere sie stark und nehme keine Schonsitzhaltung ein. Als einzige Diagnose mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit nennt er eine leichte depressive Episode bei rezidivierender depressiver Störung (F 33.0). Der formale Gedankengang sei anlässlich der Untersuchung zu keiner Zeit depressiv gehemmt.